Schützenhausöffnung im Corona lock down November

Corona-Virus

Für die Zeit vom 02. – voraussichtlich 30. November ist seitens von Bundes- und Landesregierung ein Corona lock down für alle verordnet. Leider ist seit gestern erst klar, wie die Regelungen aus der CoronaVO für unseren Sport genau auszulegen sind. Details dazu findet Ihr auch auf der Seite des WSVs.

Anbei eine Übersicht, was diess für uns genau bedeutet:

  • Die Wirtsstube muss, wie alle andere gastronomische Einrichten, geschlossen bleiben. Damit entfällt im November der Wirtsdienst.
  • Grundsätzlich haben wir das Schießen auf unserer Anlage derzeit nur für Mitglieder zu erlauben.
  • Das Jugendtraining muss vorerst leider komplett entfallen.
  • Umbaute Sportstätten dürfen nur noch von 2 Schützen gleichzeitig benutzt werden, es sei denn, sie gehören demselben Haushalt an. Anders als im Frühsommer gilt die 2 Personenregel leider für das komplette Schützenhaus und nicht pro Schießstand. Wir möchten Euch dennoch die Möglichkeit geben, weiterhin zu trainieren. Zu diesem Zwecke:
  • …gibt es einen wechselnden Schließdienst, der für die Öffnung und Schließung des Schützenhauses, sowie der Einhaltung der zulässigen Personenzahl, verantwortlich ist. Im November wird dies durch die Vorstandschaft abgedeckt
  • …muss man sich vorher telefonisch oder per WhatsApp beim jeweiligen Schließdienst anmelden, wenn man zum Trainieren oder VM schießen kommen will. Damit sollen Wartezeiten vermieden werden. Wenn sich keiner anmeldet, kann der Schließdienst 1 Stunde vor der offiziellen Schließzeit wieder abschließen und Heim gehen. Wer jeweils für den Schließdienst eingeteilt ist, erfährt ihr von uns auch gerne per Mail auf Anfrage.

  • Natürlich könnt Ihr auch weiterhin spontan zu den regulären Öffnungszeiten kommen. Dann kann es aber passieren, dass ihr vor dem Schützenhaus auf nen freien Stand warten müsst. Hier gilt die Regelung bitte nicht mehr als 2 Haushalte zum Warten zusammen stehen.
  • Grundsätzlich gilt weiterhin:  wo der Mindestabstand von 1,50m im Schützenhaus nicht eingehalten werden kann (z. B. im Flur), ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Und bitte bei Betreten des Schützenhauses die Hände gründlich waschen bzw. desinfizieren.
  • Für die Bogenschützen gilt weiterhin die Regel schießen auf 3 Ständen unter Einhaltung des Mindestabstands von min. 1,50m ist erlaubt. Allerdings ist es mittlerweile fast zu kalt zum draußen trainieren und die Sporthallen sind lock down bedingt geschlossen. Somit ergibt sich für die Bogenschützen eine Zwangspause im November.

In diesem Sinne bleibt bitte alle gesund und lasst Euch den Spaß an unserem Sport nicht verderben. 😉